Einwilligung zur Übermittlung und Einholung von Patientendaten

Liebe Eltern, liebe Patienten,

aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Patienten bzw. gesetzlichen Vertreters keine Rezepte oder Überweisungen an Dritte ausgegeben werden.

Für diesen Fall können Sie hier das Formular "Einwilligung" ausdrucken und ausfüllen. Von den berechtigten Dritten kann ein Identitätsnachweis gefordert werden, sofern diese in der Praxis nicht persönlich bekannt sind.